Musterrechnung erstellen – kostenlos und ohne Anmeldung
Eine Rechnung muss bestimmte Angaben enthalten, sonst bekommt dein Kunde die Vorsteuer nicht erstattet. Hier findest du beides: ein Formular, das dir die Rechnung fertig als PDF ausgibt, und die Antworten auf die Fragen, die dabei aufkommen.
Jede fachliche Aussage auf dieser Seite verweist auf den Gesetzestext, damit du sie selbst nachlesen kannst. Alles, was du in den Generator eintippst, bleibt auf deinem Gerät.
Vorlagen herunterladen
Word und Excel, für Kleinunternehmer, Gutschrift, Storno und mehr.
Rechnung richtig schreiben
Pflichtangaben, Rechnungsnummer, Zahlungsziel und Verzug.
E-Rechnungspflicht
Wer wann umstellen muss und wer dauerhaft ausgenommen bleibt.
Rechnung erstellen
Ausfüllen, prüfen, als PDF speichern. Ohne Anmeldung, ohne Registrierung.
Alle Eingaben bleiben auf deinem Gerät. Es werden keine Rechnungsdaten an einen Server übertragen.
Vorschau
Dein Unternehmen
Rechnungsempfänger
Rechnung
| Menge | Bezeichnung | USt | Einzelpreis | Betrag |
|---|
Rechnung fertig.
Wenn du regelmäßig Rechnungen schreibst oder ab 2028 E-Rechnungen versenden musst, lohnt sich eine Software. Passende Programme im Vergleich
Das muss auf jeder Rechnung stehen
Neun Pflichtangaben nach § 14 Abs. 4 UStG. Als Kleinunternehmer sind es seit 2025 weniger.
- Name und Anschrift von dir und deinem Kunden
- Steuernummer oder USt-IdNr.
- Ausstellungsdatum
- Fortlaufende Rechnungsnummer
- Menge und Art der Leistung
- Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung
- Entgelt, nach Steuersätzen aufgeschlüsselt
- Steuersatz und Steuerbetrag
- Vereinbarte Entgeltminderungen wie Skonto
Reicht eine Vorlage oder benötigst du Software?
Für wenige Rechnungen im Monat reicht eine Vorlage oder der Generator hier auf der Seite. Software lohnt sich, wenn du regelmäßig abrechnest, deine Belege ohnehin digital führst – oder wenn du ab 2027 beziehungsweise 2028 E-Rechnungen ausstellen musst.
Was die Programme unterscheidet
Betrifft mich die E-Rechnungspflicht?
Kurz beantwortet, nach Fall sortiert.
Kleinunternehmer nach § 19 UStG
Du musst keine E-Rechnungen ausstellen, dauerhaft nicht. Empfangen können musst du sie seit 2025.
Umsatzsteuerpflichtig, B2B, darunter
Zeit bis zum 31. Dezember 2027. Ab dem 1. Januar 2028 gilt die Pflicht auch für dich.
Gesamtumsatz 2026 über 800.000 Euro
Ab dem 1. Januar 2027 musst du E-Rechnungen ausstellen.
Nur Rechnungen an Privatkunden
Nicht betroffen. Die Pflicht gilt ausschließlich zwischen inländischen Unternehmen.
Wer hinter dieser Seite steht
Ich bin Daniela, selbstständig seit 1999 und schreibe seit Jahren Rechnungen für meine eigenen Projekte. Diese Seite sammelt, was ich dabei nachschlagen musste – mit Verweis auf die Gesetzesstelle, damit du es selbst nachlesen kannst.
- Quellen: Jede fachliche Aussage verlinkt auf den Gesetzestext oder das zuständige BMF-Schreiben.
- Zweimal jährlich geprüft: zuletzt im September 2026. Das Prüfdatum steht auf jeder Seite.
- Keine Beratung: Diese Seite ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Bei Einzelfragen frag deine Steuerberatung.
Stand: September 2026 · Dieser Beitrag ist keine Steuer- oder Rechtsberatung.
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